Mobilität


B3a – ein unsinniges Verkehrsprojekt bei Butzbach:

In den letzten Jahren war es still geworden um die B3a, ein verkehrspolitischer Dinosaurier aus den 1970er Jahren, der auf Grund von politischen Seilschaften zwischen Kommunal- und Bundespolitik, im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wiederbelebt und als dringender Bedarf eingestuft wurde. Im alten Plan war das Projekt unter „ferner liefen“ geführt worden.

Der BUND OV Butzbach hatte eine ausführliche Stellungnahme zu dem Projekt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP 2030 abgegeben.

Umso überraschter waren wir von der Meldung in der Butzbacher Zeitung, dass die Planung für diese Straße nun beginnt. Es ist nun an uns, dieser unsinnigen Planung den gebührenden Widerstand entgegenzusetzen. Anstatt Geld für die Planung zu verschwenden, wäre es an der Zeit, die Verkehrswende endlich konsequent anzugehen, den Auto- und LKW-Verkehr zurückzudrängen und den Ausstieg aus der automobilen Gesellschaft einzuleiten. Ein erster Schritt wäre es, die nach fünf Jahren (das wäre 2021) ohnehin vorgesehene Überprüfung des laufenden Bundesverkehrswegeplans vorzunehmen und die darin enthaltene Projekte auf ihre Sinnhaftigkeit vor dem Hintergrund der zwingend erforderlichen Verkehrswende zu überprüfen.

Bislang wird der Widerstand gegen die Planung von der BI  „Butzbach bewahren – keine B3a!“ getragen. Unabhängig davon sollten alle, die gegen dieses Projekt sind, ihren Standpunkt in Leserbriefen, Schreiben an Politiker, bei Wahlkampfveranstaltungen und allen sonst passenden Gelegenheiten sehr deutlich zum Ausdruck bringen.

Nahmobilitätscheck – Stellungnahme BUND

Der BUND OV Butzbach hat sich am Online-Workshop zum Nahmobilitätscheck der Stadt Butzbach beteiligt und zusätzlich die wichtigsten Gesichtspunkte in einer Stellungnahme zusammengefasst und an den Magistrat der Stadt Butzbach sowie in Kopie an die Parteien und Listen im Butzbacher Stadtparlament geschickt.
Auch einige Mitglieder des OV haben sich mit eigenen Gedanken am Onlineworkshop beteiligt.


15.09.2019
#aussteigen – raus aus dem Verbrennungsmotor! Die Verkehrswende beginnt jetzt

FAHRRAD-STERNFAHRT ZUR IAA AM 14.09.

Der BUND OV Butzbach hatte zur Teilnahme an der großen Fahrrad-Sternfahrt nach Frankfurt zur IAA, mit der für die Verkehrswende demonstriert wurde, aufgerufen und am Treffpunkt in Butzbach einen kleinen Verpflegungsstand für die aus Gießen kommenden Fahrradfahrer aufgebaut. Das Angebot wurde von den ca. 160 ankommenden Teilnehmer gerne angenommen. Kuchen und Äpfel von der BUND-Streuobstwiese, selbstgemachter Apfelsaft, Wasser und Früchtetee fanden während der Pause reißenden Absatz. Bei der Zählung am Ortsausgang Butzbach war der Troß dann auf ca. 200 Radler angewachsen. Es muss also davon ausgegangen werden, dass ca. 40 Menschen in Butzbach in die Tour eingestiegen sind. Bei tollem Spätsommerwetter radelte die stetig größer werdende Gruppe auf der B3 über Bad Nauheim, Friedberg, Bad Vilbel nach Frankfurt. Die Atmosphäre unterwegs war sehr entspannt, wozu ganz erheblich das lockere Auftreten der Motorradfahrer der Polizei Gießen, die den Zug bis Frankfurt eskortierten und dort von den Teilnehmern mit Applaus verabschiedet wurden, beitrug. Auf dem Weg nach Frankfurt funktionierte die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnern reibungslos. Sobald ein Motorrad den Verkehr gestoppt hatte, genügte ein Handzeichen und die Ordner übernahmen die weitere Absicherung der Stelle, wodurch das Motorrad für die nächste Aufgabe frei wurde. Kurz vor Frankfurt auf der Friedberger Landstraße (B521) waren schließlich ca. 1200 Radfahrer im Zug, der bei blauem Himmel und Sonenschein gemächlich auf die Frankfurter Skyline zu rollte. Die „ganz harten“ haben auch den Rückweg nach Butzbach mit dem Fahrrad bewältigt und waren um ca. 20:00 Uhr nach einem erlebnisreichen Tag wohlbehalten daheim.

Der BUND OV Butzbach hat seit der Veranstaltung zur Mobilität im ländlichen Raum im Frühjahr letzten Jahres intern intensiv über Mobilität diskutiert. Entstanden ist daraus ein Papier, das die Ausgangssituation beschreibt und in fünf  Kapiteln (Fahrradverkehr, ÖPNV, Kfz-Verkehr, Fußgängerverkehr, Mobilitätseingeschränkte) Vorschläge für Verbesserungen enthält. Wir stellen das Konzept hier der Butzbacher Öffentlichkeit zur Diskussion vor. Kommentare, Anregungen, Vorschläge hierzu werden wir hier veröffentlichen (sofern in den Zusendungen die üblichen sprachlichen und gesellschaftlichen Umgangsformen eingehalten werden). Zusendungen müssen den vollen Namen und die Adresse des Einsenders enthalten. Wie sonst bei Leserbriefen in Zeitungen üblich werden wir unter dem Text jedoch nur Namen und Wohnort veröffentlichen. Einsender erklären sich mit dieser Vorgehensweise und der Speicherung ihrer Daten für diesen Zweck ausdrücklich einverstanden.

Die eingegangenen Zuschriften finden Sie hier: DISKUSSION

Fair mobil in Butzbach
Forderungen, Vorschläge und Anregungen für eine gerechte, soziale und umweltfreundliche Mobilität
(das Konzept kann auch als pdf-Datei aufgerufen, ausgedruckt und abgespeichert werden)


AUSGANGSSITUATION

Wie fast überall in Deutschland wurde in den letzten Jahrzehnten auch in Butzbach bei der Planung von Neubaugebieten, der Errichtung von Einkaufszentren etc. in erster Linie auf eine gute Erreichbarkeit mit dem Auto geachtet. Diese Fixierung der Mobilität auf das Auto hat dazu geführt, dass sich in der Folge das gesamte Leben auf das Kfz ausgerichtet hat: Wohnung, Arbeit, Schule, Einkaufen und soziales Leben wurden entkoppelt. Insbesondere in den Ortsteilen ist dies sehr deutlich zu spüren: Post, Bank, Dorfladen, Gaststätte, Schule,… fast alles wurde geschlossen und zentralisiert. Da die beiläufige Begegnung im Alltag nicht mehr stattfindet, stirbt der soziale Zusammenhalt vor Ort. Die Leidtragenden sind vor allem die, die nicht selbst Auto fahren können.

Mit der Ausrichtung der Mobilität auf das Auto geht ein gigantischer Ressourcen- und Flächenverbrauch sowie eine enorme Belastung der Umwelt (Feinstaub, Stickoxide, Kohlendioxid, Gummiabrieb usw.) einher.

Es ist deshalb an der Zeit, umzudenken und andere Wege zu gehen.

Auch Butzbach benötigt einen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der bessere Verbindungen bietet, von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden kann und umweltfreundlicher ist.

Auch der beste ÖPNV wird nicht alle Mobilitäts-Bedürfnisse der Menschen abdecken können. Autos wird es deshalb auch weiterhin geben. Es ist aber notwendig, die Emissionen zu senken. Eine einfache Möglichkeit um dies zu erreichen ist, diese effektiver zu nutzen. Die Zeiten, in denen 1500 kg Automasse bewegt wurden, um nur eine Person von A nach B  zu bringen, müssen der Vergangenheit angehören.

Viele Fahrten mit dem Auto könnten auch entfallen, wenn der Fahrradverkehr im Alltag gefördert wird und das Fahrrad als gleichberechtigtes Fortbewegungsmittel akzeptiert wird.

In jeder Gesellschaft gibt es Menschen, die die Risiken des Kfz-Verkehrs nicht mehr wahrnehmen können oder noch nicht einschätzen können: Kinder, Behinderte, Alte. Vor Seniorenzentren, Schulen, Kindertagesstätten, Wohnheimen usw. muss sich die Geschwindigkeit des Verkehrs deshalb nach den Bedürfnissen dieser Menschen richten. Im gesamten Stadtgebiet muss die Geschwindigkeit auf allen Straßen reduziert werden, Fußgängern muss die Querung von Straßen ohne Umwege erleichtert werden.

Unser Fazit lautet: Mobilität muss umweltfreundlicher, gerechter und sozialer werden.

Der BUND OV Butzbach sieht vor Ort dringenden Handlungsbedarf und stellt die nachfolgenden Forderungen, Vorschläge und Anregungen für eine andere Mobilität innerhalb der Stadt Butzbach den hier lebenden Menschen zur Diskussion.

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FAHRRADVERKEHR

Das bislang eher an touristischen Bedürfnissen orientierte Radwegenetz muss so ausgebaut werden, dass es auch alltägliche Fahrten ermöglicht. Bahnhaltepunkte, Einkaufszentren, Stadtzentrum, Schulen und größere Arbeitgeber müssen aus der Stadt und den Ortsteilen leicht und gefahrlos mit dem Fahrrad auf Alltagsrouten erreicht werden können. Die folgenden Punkte beziehen sich fast ausnahmslos auf ein solches „Alltagsnetz“.

Um alltagstaugliche Radverbindungen schaffen zu können, ist es ggf. erforderlich, Straßen zu Einbahnstraßen umzuwandeln und Parkplätze aufzugeben, damit Radfahrstreifen oder Schutzstreifen eingerichtet werden können. Auch über die vermehrte Öffnung von Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung für Fahrräder muss nachgedacht werden.

Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen mit Benutzungspflicht müssen den Anforderungen (Breite, Gestaltung, Beschilderung,…) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) entsprechen.

Es ist notwendig die im Radverkehrsplan des Wetteraukreises festgestellten Mängel und Defizite zügig zu beseitigen. Hierfür ist ein konkreter Zeitplan zu entwickeln.

Wege, die als Radwege-Verbindungen (Alltagsrouten) ausgewiesen sind (nicht nur Radwege, Radfahrstreifen usw. sondern auch Feldwege etc.), müssen regelmäßig gereinigt (Scherben, Schlamm,…) und freigeschnitten werden. Nur dann sind sie sicher zu benutzen. Bislang erfolgt dies viel zu selten.

Wenn im Winter Alltagsrouten (Wege zu Arbeitsplätzen, Schulen, Einkaufszentren, usw.) geräumt und gestreut werden, können diese auch in der kalten Jahreszeit genutzt werden.

In Butzbach besteht im öffentlichen Raum ein Mangel an vernünftigen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Zum kurzzeitigen Abstellen (z. B. Erledigung eines Einkaufs, eines Behördenganges) von Fahrrädern, werden sichere Abstellmöglichkeiten benötigt. Sicher sind Fahrradständer nur dann, wenn diese fest im Boden verankert sind und sich das Fahrrad mit dem Rahmen an der Abstellanlage gegen Entwendung sichern („anketten“) lässt. Eine Beschädigung des Fahrrades durch die Abstellanlage darf nicht zu befürchten sein. Anlagen, bei denen das Vorderrad eingeklemmt wird, wie sie in Butzbach häufig anzutreffen sind, erfüllen die beiden zuletzt genannten Anforderungen nicht und müssen ersetzt werden.

Wenn Fahrräder über einen längeren Zeitraum abgestellt werden (z. B. für die Dauer eines Arbeitstages, eines Schulbesuchs) sind leicht zugängliche, witterungsgeschützte, sichere Abstellanlagen (z. B. Fahrradboxen, Fahrradparkhaus, Fahrradgaragen) erforderlich. Stellen an denen Fahrräder über längere Zeit abgestellt werden sind insbesondere Bahnhaltepunkte, stark frequentierte Bushaltestellen, Schulen, Arbeitsstellen usw. An diesen Stellen sollte auch eine Lademöglichkeit für e-Bikes geschaffen werden.

Die Stadt Butzbach ist aufgerufen, die Stellplatzsatzung dahingehend zu ändern, dass die hier beschriebenen Anforderungen zu Fahrradabstellanlagen erfüllt werden. Außerdem ist es notwendig, diese Satzung dahingehend zu ergänzen, dass auch an Wohngebäuden leicht zugängliche Abstellanlagen für Fahrräder geschaffen werden, die o.g. Bedingungen erfüllen. Wenn das Fahrrad erst umständlich aus dem Fahrradkeller geholt werden muss, sinkt die Motivation dieses zu benützen ganz erheblich.

Damit Radwege gefahrlos benutzt werden können, muss es eine geordnete Führung auf den Radweg und eine sichere Rückführung auf die Straße geben. Die Bordsteine müssen spätestens bei Erneuerungen von Fahrbahnen an diesen Stellen abgesenkt werden. An im Alltag stark frequentierten Radwegen muss dies ggf. auch sofort vorgenommen werden. Benutzungspflichtige Radwege, die abrupt mit einem Schild „Radfahrer absteigen“ enden, darf es nicht geben. Eine solche Beschilderung weist auf offensichtlich bekannte Defizite an den betreffenden Stellen hin, die umgehend beseitigt werden sollten.

Der Belag auf Radwegen muss eine sichere Benutzung ermöglichen. Der Grundsatz, dass ein Radweg so gut und komfortabel befahrbar sein muss, wie eine Straße muss konsequent angewandt werden!

Auf Pfosten und „Drängelgitter“ muss soweit wie irgend möglich verzichtet werden. Wo diese nach sorgfältiger Abwägung aller Gesichtspunkte dennoch erforderlich sind, müssen sie so angeordnet werden, dass auch Fahrräder mit (Kinder-)Anhänger, Tandems, Handbikes usw. diese Stellen ohne Probleme passieren können.

Steigungen erschweren das Radfahren erheblich. Nur wenige Personen sind in der Lage größere Steigungen über längere Strecken zu bewältigen. Hinzu kommt, dass an Strecken mit starkem Gefälle das Unfallrisiko ansteigt. Das Problem der Steigungs- und Gefällstrecken wurde in der Untersuchung „Fahrradmobilität in Hessen“ aufgegriffen. Dort wird u.a. beschrieben, dass Wege mit max. 3 % Steigung von den meisten Fahrradfahrern mit einer konstanten Geschwindigkeit auch über längere Strecken befahren werden können und Steigungen von mehr als 7 % die meisten Fahrradfahrer zum Absteigen zwingt. Nach dem Handbuch zur Radwegweisung in Hessen sollen Radwege mit mehr als 6% Steigung mit einem Zusatzzeichen gekennzeichnet werden. Da viele Wege auch von Personen mit Mobilitätseinschränkungen genutzt werden (z. B. mit dem Handbike) und in der Normreihe „Barrierefreies Bauen“ für Rampen etc. eine Steigung von max. 6 % festgeschrieben ist, bietet es sich u. E. an, sich generell an diesem Wert als oberste Grenze zu orientieren und die Ausweisung von Wegen mit höheren Steigungswerten nur nach sorgfältiger Abwägung im absoluten Ausnahmefall vorzunehmen. Auf Alltagswegen sollte eine max. Steigung von ca. 3 % angestrebt werden. Nicht zuletzt deshalb erfreuen sich Bahntrassenwege wie der Vulkanradwege auf Grund von maximalen Steigungswerten in dieser Größenordnung so großer Beliebtheit.

Kurvenradien müssen ein sicheres Befahren mit einer Geschwindigkeit von min. 15 km/h ermöglichen.

Die Radwegeführung an Kreiseln führt dazu, dass ggf. mehrfach der fließende Verkehr gekreuzt wird. Dies ist für Radfahrer mit einer erheblichen Gefährdung verbunden. Eine Alternative wäre es, vor einem Kreisverkehr die Fahrradfahrer vom Radweg zurück auf die Straße zu führen, damit diese gemeinsam mit den Autos durch den Kreisel fahren.

ÖPNV

Der ÖPNV innerhalb der Stadt Butzbach ist derzeit wenig attraktiv. Außerhalb des Schülerverkehrs werden die Busse oft nur von wenigen Fahrgästen genutzt. Einer der Gründe liegt sicherlich auch in der Preisgestaltung. Ein Ticketpreis von z. T. mehr als 3 Euro für eine Fahrt innerhalb des Stadtgebietes ist vielen zu teuer. Es sollte ein „Butzbach-Ticket“, das die Benutzung der Busse auf dem Gebiet der Stadt Butzbach zu einem günstigen Preis ermöglicht, eingeführt werden (z. B. analog Karben).

Die Linienführung der Busse muss überprüft werden.

Der Verzicht auf das Auto auf dem Weg z.B. zu einem der Bahnhaltepunkte fällt leichter, wenn diese im Berufsverkehr auf direktem Wege angefahren werden. Attraktiv ist die Nutzung der Busse dann, wenn an allen Bahnhaltepunkten der Übergang vom Bus auf die Bahn bzw. umgekehrt während des Berufsverkehrs bei allen Zügen  innerhalb weniger Minuten möglich ist.

Zur Akzeptanz der Fahrt mit den Bussen würde es sicher auch beitragen, wenn sichergestellt wird, dass die Busfahrer über Verspätung von Zügen informiert werden und Kriterien für das Warten auf Züge, die nur wenig verspätet sind, entwickelt werden.

Um die unnötige Freisetzung von Schadstoffen zu vermeiden, sollte die Größe der eingesetzten Fahrzeuge an das Fahrgastaufkommen angepasst werden. In Zeiten schwacher Nachfrage erscheint der Einsatz von kleineren Bussen ausreichend.

Der Zugang zu den Zügen am Bahnhof Butzbach muss für Radfahrer, Personen mit Kinderwagen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erleichtert bzw. ermöglicht werden.

Im Berufsverkehr sind nach unserem Eindruck einige Züge auf der Main-Weser-Bahn regelmäßig überlastet zu sein. Eine Überprüfung und Anpassung (auch an die gestiegene Einwohnerzahl Butzbachs) ist geboten.

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KFZ-VERKEHR

In Butzbach gibt es auf engem Raum nebeneinander völlig unterschiedliche Regelungen zur Nutzung von öffentlichen Stellplätzen: gebührenpflichtige Parkplätz, Parkplätze deren Nutzung mit der Parkscheibe geregelt ist (evtl. nur an bestimmten Tagen bzw. nur zu bestimmten Zeiten), Bewohnerparkplätze, freie Parkplätze usw. Da viele Autofahrer einen kostenfreien Parkplatz suchen, kommt es zu einem überflüssigen Parkplatzsuchverkehr, der die Anwohner und die Umwelt belastet. Alle Parkplätze, die sich im Besitz der Stadt Butzbach befinden (öffentlicher Raum im gesamten Stadtgebiet), sollten daher ausnahmslos und einheitlich gebührenpflichtig bewirtschaftet werden. Die Einnahmen sollen zweckgebunden zur Unterhaltung der Gebäuden und Flächen, zur umweltgerechten Gestaltung der Freiflächen und der Erfüllung der Forderungen aus der Stellplatzsatzung der Stadt Butzbach (Stichwort 1 Baum/5 Stellplätze) auch für diese Stellplätze und zur Finanzierung von zusätzlichen ÖPNV-Angeboten verwendet werden.

In die Parkraumbewirtschaftung sollen auch die Flächen einbezogen werden, deren Nutzung durch LKWs stillschweigend geduldet wird. Die Einnahmen aus diesen Flächen sollen auch dazu genutzt werden, eine rudimentäre Versorgung mit Sanitäranlagen für die Fahrer („Dixi-Häuschen“), Abfallbehälter usw. bereitzustellen. Evtl. ist es auch möglich, mit Firmen, die von LKWs regelmäßig angefahren werden und die leicht zugängliche Sanitäranlagen auf ihrem Gelände haben, eine Vereinbarung zu treffen, die den Fahrern die Nutzung dieser Sanitäranlagen auch außerhalb der eigentlichen Betriebszeiten ermöglicht.

Nötig ist eine konsequente Überwachung des Parkraumes. „Wildes“ Parken/Halten (vor Arztpraxen, Schulen – Stichwort „Elterntaxi“, Behörden usw.) darf nicht toleriert werden.

Im gesamten Stadtgebiet (Kernstadt und alle Ortsteile) soll in den Ortslagen ohne Ausnahme die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenzentren, Wohnheimen sollen verkehrsberuhigte Zonen („Spielstraße“) geschaffen werden. Durch Schwellen, Poller, Verkehrsinseln etc. sollen diese deutlich wahrnehmbar sein und gleichzeitig der Verkehr zur Reduktion der Geschwindigkeit gezwungen werden. Verkehrsberuhigte Zonen sind auch überall dort erforderlich, wo Fußgängerverkehr und Kfz-Verkehr die Verkehrsfläche gemeinsam nutzen.

Die Fußgängerzone muss außerhalb der Lieferzeiten vom Kfz-Verkehr freigehalten werden. Wildwuchs (Abstellen von Kfz in der Fußgängerzone bzw. widerrechtliches Befahren vor allem am Abend) darf nicht hingenommen werden.

Butzbach lockt derzeit durch die Ausweisung von Baugebieten viele Menschen an, die in Frankfurt oder anderen umliegenden Städten arbeiten. Da die Baugebiete oft ungünstig zu Bahnhof und Bahnhaltepunkten liegen, bevorzugen viele das Auto auf der Fahrt zur Arbeit. Mittelbar trägt Butzbach damit zum Verkehrsaufkommen z. B. auf der A5 sowie im Frankfurter Raum bei, was sich negativ auf die Wohnqualität dort auswirkt und den Siedlungsdruck auf die Städte und Gemeinden in der Wetterau weiter verstärkt. Den negativen Auswirkungen des Kfz-Verkehrs könnte ein Stück weit begegnet werden, wenn die Fahrzeuge effektiver genutzt würden und mehr als eine Person im Auto sitzt. Die Stadt Butzbach könnte dies fördern, indem sie auf ihrer homepage ein Pendlerportal (ggf. gekoppelt an eine App) zur Bildung von Fahrgemeinschaften einrichtet und dieses offensiv bewirbt. Dies könnte durch ein kleines Anreizssystem – z. B. Verlosung einer begrenzten Anzahl von Freikarten für Schwimmbad, Open-Air-Kino, usw. unter denjenigen, die nachweislich dieses Angebot nutzen) gefördert werden. Die im Internet z. Z. existierenden Mitfahrportale etc. erfüllen die Anforderungen für Pendler nicht ausreichend.

Eine weitere Möglichkeit der effektiveren Nutzung von Verkehrsmitteln sehen wir im sharing. Wir schlagen daher vor, zu untersuchen, welche Modelle zur gemeinsamen Nutzung von Autos, Lastenrädern, E-Bikes etc. für Butzbach sinnvoll sind.

Derzeit verläuft die B3 auf der Straße der Deutschen Einheit, der Großen Wendelstraße, der Weiseler Straße usw. durch Butzbach. Durch die Bebauung im Bereich der ehemaligen Post und am Bahnhof („Wohnen am Bahnhof“) entstehen an dieser Straße z.Z. viele Wohnungen. Um das Wohngebiet von den negativen Auswirkungen des motorisierten Verkehrs zu entlasten und um Maßnahmen zur Förderung des Fußgängerverkehrs auf Weiseler Straße und Großer Wendelstraße durchführen zu können, sollte die B3 auf die Ostumgehung verlagert werden.

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FUSSGÄNGER

Die Querung von stark befahrenen Straßen muss durch „Zebrastreifen“ (auch an stark befahrenen Kreiseln – z.B. am Kreisel Griedeler Straße/Große Wendelstraße und am Kreisel Butzbacher Straße/Ostumgehung) erleichtert werden.

Gehwege dürfen nicht generell zum Parken frei gegeben werden (Verkehrszeichen 315). Wenn im Bereich der Gehwege die Flächen tatsächlich zum Parken und gleichzeitig für einen sicheren Fußgängerverkehr ausreichend sind, muss dies durch Markierungen, Pfosten etc. deutlich gemacht werden.

Das Zuparken von Flächen, die dem Fußgängerverkehr vorbehalten sind, muss durch eine konsequente Überwachung verhindert werden. Ausnahmen darf es nicht geben. Dies muss auch bei Veranstaltungen gewährleistet sein.

Die gemeinsame Benutzung von Wegen von Fußgängern und Radfahrern ist kritisch. Seit der zunehmenden Verbreitung von e-bikes werden von Fahrradfahrern nicht nur an Gefällstrecken Geschwindigkeiten von deutlich über 20 km/h erreicht. Nicht alle Fußgänger sind in der Lage, sich darauf einzustellen bzw. sind sich des Umstandes bewußt, dass der Weg beiden Gruppen zur Verfügung steht. Auf Grund der sechs- bis achtfach höheren Geschwindigkeit der Radfahrern ist es diesen kaum möglich, rechtzeitig auf sich aufmerksam zu machen. Auf eine Ausschilderung von Wegen mit dem Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) sollte daher verzichtet werden. Eine Trennung der Wege (und sei es durch eine deutliche Markierung, mit regelmäßig wiederholten Symbolen) und entsprechende Kennzeichnung (Verkehrszeichen 241) erscheint dringend geboten.

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MOBILITÄTSEINGESCHRÄNKTE

Am Bahnhof Butzbach und den Bahnhaltepunkten müssen die Züge barrierefrei zugänglich sein. Wo dies noch nicht der Fall ist müssen auch Busse für Personen, die Kinderwagen mit sich führen, und Menschen, die auf Hilfsmitteln angewiesen sind, leichter zugänglich werden.

Für Menschen mit sensorischen Einschränkungen ist ein Leitsystem erforderlich, das diesen die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht (Einkaufen, Behördengänge, Veranstaltungsbesuche usw.).

Wege für Fußgänger müssen mindestens so breit sein, dass Menschen mit Rollatoren, Kinderwagen, Rollstuhl usw. diese sicher benützen können. An stark frequentierten Stellen müssen die Wege so breit sein, dass sich die genannten Personen gefahrlos begegnen können. An allen anderen Stellen müssen Engstellen auf sehr kurze Abschnitte begrenzt werden.

Wege, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, müssen konsequent von parkenden Autos freigehalten werden. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen. Es kann nicht sein, dass Gehwege so zugeparkt werden, dass diese Personen auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

An den Stellen, an denen üblicherweise Straßen überquert werden, müssen die Bordsteine abgesenkt werden. Da Umwege für Menschen mit Einschränkungen ein großes Hindernis bilden können, sollte geprüft werden, ob im Umfeld von Seniorenheimen, Wohnheimen usw. zusätzliche Möglichkeiten zum gefahrlosen Queren von Straßen geschaffen werden müssen. Dies gilt auch für die Wege, die Menschen von diesen Orten aus üblicherweise zurücklegen (z. B. für einen Einkauf).

Die Norm für barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum muss in Butzbach konsequent angewandt werden.