Artenschutz im eigenen Garten
Mit naturnaher Gartengestaltung kann jeder einen Teil zum Erhalt unserer Artenvielfalt leisten.
„Der Kleine Fuchs und die Wildbiene besuchen die Sonnenblume“
(März 2021 zur Frühlingsausstellung des Butzbacher Künstlerkreises von Sarah Hölzel mit Jaxon Kreiden gemalt 29×42 cm)
Viele Schmetterlings- und Wildbienen-Arten sind in Deutschland bereits ausgestorben und hunderte Arten stark gefährdet, ebenso viele andere Insekten. Jeder von uns kann etwas für den Artenschutz tun und jetzt im Frühling und im Sommer vielfältige Blumen mit ungefüllten Blüten im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon säen oder setzen.
Über Nektarquellen wie das Duftveilchen, Wiesen-Salbei, Hornklee, Phlox, Fetthenne, Lavendel, Sonnenblume, Phacelia, wilde Möhre, Blutweiderich, Himbeeren, Brombeeren, Schlüsselblumen, Märzenbecher, wilde Malve, auch blühende Kräuter wie Thymian, Rosmarin, Salbei, Katzenminze, Pfefferminze oder Blumen wie die Glockenblume, Feld-Margerite, Wicke und Bartnelke freuen sich Schmetterlinge, Wildbienen und viele andere Insekten. Blühwiesen und blühende Gärten sind für den Naturschutz wichtig und für uns alle ein sehr schöner Anblick.
Bienen und Schmetterlinge:
Im Jahr 2018 hat der BUND OV Butzbach unter dem Titel „Bienen und Schmetterlinge schützen und gewinnen“ einen kleinen Wettbewerb durchgeführt. Auch wenn der Wettbewerb mittlerweile vorbei ist, das Thema ist nach wie vor aktuell, weshalb wir die Bilder von den Einsendungen online lassen.
Inhalt der Samentütchen
Wir sind nach der Zusammensetzung der Samen in den Samentütchen gefragt worden. Diese Information ist hier zu finden. Mit Hilfe von z. B. Wikipedia sollte es damit allen möglich sein, zu bestimmen, was denn da gewachsen ist.
Einsendungen (Auswahl)
Schottergärten
26.10.2019
Schotter im Vorgarten
Der HR hat das Thema Schotter im Vorgarten mehrfach aufgegriffen:
Schöner schottern in Hell-, Maus- und Betongrau (17.10.2019)
Kiesel, Schotter und Beton – Trend oder Tristesse in Vorgärten?
18.09. 2019
Diskussion um Gründächer
Zum Stichwort „Leitbild wird nicht gelebt“ passt auch die Diskussion um Gründächer, die kürzlich im Bauausschuss der Stadt Butzbach geführt wurde. Offenbar war erst jetzt aufgefallen, dass seit einiger Zeit diesbezüglich Festsetzungen in den Bebauungsplänen enthalten sind (stimmen die Parlamentarier etwa über Dinge ab, die sie sich nicht angeschaut haben?). Den Nutzen von Gründächern für Insekten, die Bindung von Staub und die Retention von Niederschlagswasser war nicht im Focus. Stattdessen wurde über die vermeintlich außerordentliche Mehrbelastung des Bauherren diskutiert und gefordert, diesen Passus wieder zu streichen. Dass ca. ein Drittel der Mehrkosten für ein Gründach über die verringerte Gebühr für Oberflächenwasser kompensiert wird, ist anscheinend auch niemandem aufgefallen. Die danach verbleibenden höheren Kosten dürften bei den heutigen Baupreisen im einstelligen Promillebereich (bezogen auf die Gesamtkosten für ein EFH mit Garage) liegen.
Steinwüsten in Vorgärten
Der BUND OV Butzbach hat schon vor einiger Zeit deutlich gemacht, dass es um das Grün im öffentlichen Raum in Butzbach alles andere als gut bestellt ist und dazu eine kleine Präsentation zusammengestellt, die bei youtube anzusehen ist. Einfach „Butzbach und die Sache mit dem Grün“ eingeben und anschauen.
Durch Zufall sind wir darauf gestoßen, dass auch andere Städte und Gemeinde vor dem Problem stehen, dass Gärten immer öfter als Steinwüsten angelegt werden. Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat sich dem Problem auf eine Art und Weise angenommen, die als Vorbild für Butzbach dienen könnte: auf der Homepage von Ginsheim-Gustavsburg wird das Problem beschrieben und Informationen und Erläuterungen angeboten, wie es besser gemacht werden könnte. Wir haben der Stadt Butzbach vorgeschlagen, sich an diesem Beispiel zu orientieren und selbst in Sachen Steinwüsten aktiv zu werden. Leider wurde der Vorschlag bislang nicht aufgegriffen.
Das Thema wurde auch im Forum „Umwelt und Mobilität“ zum Leitbild angesprochen und dort wurde Anfang des Jahres auch der Entwurf eines Flyers zu diesem Thema präsentiert. Veröffentlicht wurde er jedoch bislang nicht.
Auch im Umweltausschuss der Stadt Butzbach stand das Thema auf der Agenda. Auf eine konkrete Vorgehensweise konnte man sich dort jedoch nicht verständigen und schob das Problem an die Bauaufsicht weiter. Ob diese jedoch für die Einhaltung von Festsetzungen in Bebauungsplänen (kommunales Satzungsrecht) zuständig ist, darf bezweifelt werden.