Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Kernstadt – Änderung des Bebauungsplanes SAN 4.1/4.2 « Marktplatz/Kasernenstraße »

Der BUND OV Butzbach hat zu o.g. Bauleitplanung die nachfolgende Stellungnahme eingereicht:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan können in der Zeit von

Montag, dem 04.03.2024 bis einschließlich Freitag, dem 05.04.2024

auf der Homepage der Stadt Butzbach (https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/) in der Rubrik „Rathaus & Politik“ unter dem Ordnungspunkt „Bauleitplanung“ eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen werden erbeten an cathrin.ferber@stadt-butzbach.de oder ralph.miller@stadt-butzbach.de bzw. mittels Briefpost an die Stadtverwaltung Butzbach, Fachdienst 6, Schloßplatz 1 in 35510 Butzbach.

BOTANISCHE VEREINIGUNG für NATURSCHUTZin HESSEN e.V. BUND für UMWELT und NATURSCHUTZ DEUTSCHLANDLandesverband Hessen e.V. DEUTSCHE GEBIRGS- und WANDERVEREINELandesverband Hessen e.V. HESSISCHE GESELLSCHAFT für ORNITHOLOGIE und NATURSCHUTZ e.V. LANDESJAGDVERBAND HESSEN e.V. NATURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND Landesverband Hessen e.V. SCHUTZGEMEINSCHAFT DEUTSCHER WALDLandesverband Hessen e.V. VERBAND HESSISCHER FISCHER EV. Anerkannte Verbände nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz 
 BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Magistrat der Stadt Butzbach Marktplatz 135510 Butzbach
 Absender dieses Schreibens: BUND für UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLANDLV Hessen e.V.Ortsverband Butzbach  

im Auftrag der o.g. Verbände wird zum Bauleitplanverfahren der Stadt Butzbach, Kernstadt – Änderung des Bebauungsplanes SAN.4.1/4.2 „Marktplatz/Kasernenstraße“ wie folgt Stellung genommen:

Die Griedeler Str.1 – das Blaue Haus – ist als Kulturdenkmal ausgewiesen, mit überdachter Terrasse als Arkade.

Der Butzbacher Marktplatz gilt als einer der schönsten historischen Marktplätze in Hessen.

Dieser zentrale Platz mit den zulaufenden Straßen „besticht durch seine Weite im Vergleich zu den angrenzenden Gassen und die von Fachwerkhäusern geprägte Randbebauung“ (S. 9, Begründung zum Bebauungsplan).

Der Anbau eines ganzjährig nutzbaren Wintergartens hat negative Auswirkungen auf den Charakter als historisch bedeutsamer Mittelpunkt der Stadt.

Im Sinne einer Gleichbehandlung erscheint das Vorhaben fragwürdig. Es ist zu erwarten, dass weitere gastronomische Betriebe diesem Beispiel folgen könnten und ihrerseits Anbauten auf dem Marktplatz vornehmen möchten.

Um eine Erweiterung der Anzahl der Plätze zu erreichen, könnte, wie in anderen Städten bereits umgesetzt, im Rahmen der geplanten Umbaumaßnahme in Erwägung gezogen werden, eine Nutzungsänderung vorzunehmen und die darüberliegende Wohnung in den gastronomischen Betrieb des Blauen Hauses miteinzubeziehen.

Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass der gesamte Marktplatz der Bevölkerung zur Nutzung zur Verfügung stehen sollte und nicht an einzelne Gewerbetreibende entgeltlos abgetreten werden kann. Damit würde die Stadt Butzbach die wirtschaftlichen Vorhaben Einzelner präferieren und diese über das Nutzungsinteresse der Gesamtbevölkerung und damit jedes einzelnen Bürgers stellen.

Der Marktplatz als öffentlicher Raum sollte somit allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Er bietet Raum für die Wochenmärkte, den Katharinen- und Faselmarkt, für den Kultursommer sowie diverse jährlich stattfindende Feste und Veranstaltungen. Der offene Charakter des Marktplatzes und seine Weite sollen in seiner jahrhundertealten und denkmalgeschützten Geschichte erhalten bleiben.

Eine flexible Bestuhlung der Außengastronomie, wie sie die letzten Jahre in den wärmeren Jahreszeiten umgesetzt wurde, lässt sich bei Bedarf problemlos entfernen. Ein fester Wintergarten lässt diese flexible Handhabung nicht zu.

Da es sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur Begrünung innerhalb der eng bebauten Altstadt gibt, lehnen wir es ab die verbleibenden Bäume auf dem Marktplatz zu entfernen. Der fehlende vierte Baum sollte deswegen notwendigerweise ersetzt werden. 

Alternative Pflanzungen im Schlossgelände können kein Ersatz für das dann fehlende Grün auf dem Marktplatz sein. Die größere Grünfläche im Schlossgelände kann die Frisch- und Kaltluftzufuhr auf dem Marktplatz nicht kompensieren. Stattdessen sollte die wichtige Funktion von Bäumen und deren positiver Einfluss auf das Mikroklima, wie Schattenwurf und Regulierung der Temperatur der bebauten Umgebung, in der Überlegung zur Erhaltung des bestehenden Grüns die notwendige Beachtung finden. Auf dem weitgehend versiegelten Marktplatz kommt es bei sommerlichen Temperaturen zu einer starken Erwärmung der Umgebung. Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität stellt ein öffentliches Interesse dar.

Die vermehrte Begrünung von Innenstädten ist als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung bei aktuell stattfindender Veränderung der klimatischen Bedingungen zwingend notwendig. 

Ein ganzjährig beheizbarer Wintergarten ist sehr energie- und kostenintensiv. Im Rahmen eines umsichtigen Umgangs mit Energieressourcen, sollte dieses Vorhaben aus unserer Sicht nicht umgesetzt werden. 

Aufgrund aller oben genannter Gründe lehnen wir deshalb das geplante Vorhaben ab. 

Wir weisen darauf hin, dass die nach § 3 Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Verbände über die Abwägungsergebnisse der Verfahren zu benachrichtigen sind.